In Deutschland herrscht die Kindersitzpflicht. Damit du mit den ganzen Gesetzen nicht überfordert bist, haben wir dir hier alle gesetzlichen Vorschriften zum Kindersitz im Auto leicht verständlich zusammengefasst.
Inhalt
Ab wann braucht man einen Kindersitz im Auto?
Die Kindersitzpflicht besteht in Deutschland bereits ab der Geburt. Das heißt, jedes Kind sollte altersgerecht im Auto gesichert sein, um den größtmöglichen Schutz zu gewährleisten. So gibt es für die ganz Kleinen Babyschalen. Sobald sie groß genug sind, muss dann auf einen Kindersitz umgestiegen werden.
Bis zu welchem Alter ist ein Kindersitz Pflicht?
In der Straßenverkehrsordnung (StVO) ist geregelt, bis zu welchem Alter und welcher Größe ein Kindersitz verpflichtend ist. So dürfen Kinder zunächst bis zu einem Alter von 15 Monaten nicht in Fahrtrichtung transportiert werden. Darüber hinaus gilt die Kindersitzpflicht bei Kindern bis zum vollendeten 12. Lebensjahr oder bis zu einer Körpergröße von 150 cm. Ist mindestens eines der Kriterien erfüllt, kann der Kindersitz weg. Natürlich solltest du dann deine Sprösslinge weiterhin mit dem Sicherheitsgurt sichern.
Übrigens: Wenn festgestellt wird, dass ein Kind sich nicht ausreichend gesichert im Auto befindet, haftet immer die Person am Steuer. Vergewissere dich also stets VOR der Fahrt, ob alles korrekt gesichert ist.
Wie sollte ein Kindersitz sein?
Wie ein Kindersitz in Deutschland sein soll, ist gesetzlich festgelegt. Es sind derzeit zwei Normen zugelassen: UN ECE Reg. 44 (44/03, 44/04) und UN ECE Reg. 129 (i-Size). Die Norm UN ECE Reg. 44 ist veraltet und darf nur noch bis September 2024 verkauft werden. Danach gilt ein absolutes Verkaufsverbot. Das heißt wiederum auch: Danach sind nur noch Kindersitze verfügbar, die über die neuere Zulassung UN ECE Reg. 129 (i-Size) verfügen. Wenn du allerdings bereits Kindersitze mit der alten Norm besitzt, darfst du sie weiterverwenden. Sie müssen also nicht zwangsläufig ausgetauscht werden.
Nachfolgend gehen wir auf die aktuellste Norm UN ECE Reg. 129 (i-Size) näher ein. Wenn du weitergehende Informationen zur alten Norm möchtest, wirst du hier fündig: Link
Norm UN ECE Reg. 129 (i-Size): Die Einteilung nach Körpergröße
Die aktuellste und ab September 2024 ausschließlich zulässige Norm UN ECE Reg. 129 (i-Size) richtet sich nach der Körpergröße des Kindes. Die Körpergröße entscheidet darüber, welcher Kindersitz der passende für das Kind ist.
Die Norm unterteilt Kindersitze in drei Phasen:
- 1. Phase: Integrale Kindersitze mit ISOFIX.
- 2. Phase: Nicht-Integrale Kindersitze mit ISOFIX-Kompatibilität.
- 3. Phase: Integrale Kindersitze ohne ISOFIX.
Bei integralen Kindersitzen handelt es sich um Kindersitze mit integrierten Hosenträgergurten. Nicht-Integrale Kindersitze haben hingegen keine eigenen Gurte und werden mit dem Autogurt befestigt.
Die Phasen der i-Size-Norm verdeutlichen, dass die Kindersitze die strengsten Sicherheitsstandards erfüllen müssen. So muss es in Phase 1 und Phase 2 die Möglichkeit einer ISOFIX-Befestigung (feste Verbindung zwischen Kindersitz und Auto) zwingend vorhanden sein. Außerdem müssen die Kindersitze einen integrierten Seitenaufprallschutz haben. Bei einer ISOFIX-Befestigung werden Kindersitze übrigens mit ISOFIX-Bügeln fest mit der Karosserie des Fahrzeugs verbunden. Alle Autos, die ab dem Jahr 2013 zugelassen wurden, müssen über ein ISOFIX-System verfügen.
Die Kindersitzgrößen in der i-Size-Norm
Gesetzlich festgelegte Größenordnungen für Kindersitze gibt es bei der i-Size-Norm nicht. Daher können diese Angaben von Hersteller zu Hersteller variieren. Überprüfe also vorab anhand der Herstellerangaben immer, ob der jeweilige Kindersitz geeignet für dein Kind ist.
Etabliert haben sich allerdings folgende Unterteilungen:
- Babyschalen: Bis ca. 80 cm Körpergröße
- Kleinkindersitze mit integriertem Gurtsystem: 70 bis 105 cm Körpergröße
- Folgesitze: Zwischen 100 und 150 cm Körpergröße
Auch bei der i-Size-Norm gibt es verschiedene Kindersitzarten wie Reboarder oder Fangkörpersitz. Falls du dich jetzt fragst, welche Kindersitzart am besten für dein Kind ist, dann schau in unserem Kindersitzratgeber vorbei.
Quellen: ADAC | Carwow | RUV | Instamotion