Eltern stehen im Alltag oft vor Herausforderungen. Eine davon ist das Arbeiten mit einem kranken Kind zu Hause. Denn gerade die ganz Kleinen fangen sich schnell einen Virus oder Hautausschlag in der Kita ein und müssen zu Hause betreut werden. In so einer Situation bietet das Kinderkrankengeld eine finanzielle Unterstützung. Wir geben dir alle wichtigen Infos über das Kinderkrankengeld – inklusive praktischem Kinderkrankengeld-Rechner.
Inhalt
Was ist das Kinderkrankengeld?
Das Kinderkrankengeld ist eine finanzielle Leistung der gesetzlichen Krankenkassen, die Eltern unterstützt, wenn sie wegen der Betreuung ihres kranken Kindes nicht arbeiten können. Voraussetzung ist, dass das Kind gesetzlich versichert ist und keine andere Betreuungsperson zur Verfügung steht.
Anspruch und Voraussetzungen
Um Kinderkrankengeld beantragen zu können, müssen folgende Bedingungen erfüllt sein:
- Die Eltern und die Kinder müssen gesetzlich krankenversichert sein.
- Das Kind ist unter 12 Jahre alt – sind Kinder aufgrund einer Behinderung beeinträchtigt und auf Hilfe angewiesen, entfällt die Altersgrenze.
- Es muss ein ärztliches Attest über die Krankheit des Kindes vorliegen.
Höhe und Abgaben beim Kinderkrankengeld
Eltern erhalten 90 % ihres ausgefallenen Nettoarbeitsentgelts. Hast du beitragspflichtige Einmalzahlungen (z. B. Urlaubs- oder Weihnachtsgeld) im letzten Jahr erhalten, kann der Satz auf 100 % steigen – unabhängig von der Höhe der Einmalzahlung.
Das Kindergeld ist gedeckelt und beträgt höchstens 128,63 Euro pro Tag. Davon werden allerdings anteilig Beiträge zur Renten-, Arbeitslosen- und Pflegeversicherung abgezogen. Der Beitragssatz liegt derzeit bei etwa 12,4 % des Bruttobetrags.
Wie viele Kinderkrankentage stehen Eltern zu?
Im Jahr 2025 haben Eltern Anspruch auf:
- 15 Arbeitstage pro Kind (pro Elternteil)
- 30 Arbeitstage pro Kind für Alleinerziehende
- Bei mehreren Kindern gilt ein Höchstanspruch von 25 Tagen pro Elternteil und 70 Tagen für Alleinerziehende.
Ich bin privat versichert – bekomme ich auch Kinderkrankengeld?
Wenn du und deine Kinder bei einer privaten Krankenversicherung versichert sind, hast du keinen gesetzlichen Anspruch auf Kinderkrankengeld. Auch dann nicht, wenn der andere Elternteil gesetzlich krankenversichert ist. Der Anspruch besteht nur, wenn ein Elternteil gesetzlich versichert und das Kind gesetzlich mitversichert ist.
Manche privaten Krankenversicherungen (PKV) bieten allerdings eine ähnliche Leistung bei Krankheit eines Kindes an, z.B. Kinderkrankentagegeld. Informiere dich dafür am besten bei deiner PKV.
Informiere dich auch bei deinem Arbeitgeber, ob er bei Krankheit des Kindes deinen Lohn weiterzahlt, dich also bezahlt freistellt.
Sonderregelungen bei Beamten
Beamte erhalten kein Kinderkrankengeld bzw. Kinderkrankentage, sondern zusätzlichen Sonderurlaub mit bezahlter Dienstbefreiung. Bundesbeamte erhalten für jedes erkrankte Kind je nach Bundesland 12 bis 13 Tage Sonderurlaub pro Jahr (bis 30 Tage insgesamt für alle Kinder), bei Alleinerziehenden 24 bis 26 Tage, maximal 60 Tage für alle Kinder zusammen jährlich.
So beantragst du das Kinderkrankengeld
- Arbeitgeber informieren: Teile deinem Arbeitgeber mit, dass dein Kind krank ist und du Kinderkrankentage in Anspruch nimmst.
- Attest einholen: Lass dir vom Kinderarzt bzw. der Kinderärztin ein Attest – das Muster 21 – ausstellen, das die Krankheit und Betreuungsnotwendigkeit deines Kindes bestätigt.
- Antrag bei der Krankenkasse stellen: Lade den Antrag von der Webseite deiner Krankenkasse herunter, fülle ihn aus und reiche ihn zusammen mit dem ärztlichen Attest bei deiner Krankenkasse ein. Viele Kassen bieten dafür mittlerweile auch ein Online-Antragsverfahren an.
Übrigens: Seit Dezember 2023 ist die telefonische Krankschreibung per Telefon möglich. Du kannst also alle erforderlichen Unterlagen für die Antragsstellung auch telefonisch in der Praxis anfordern. Voraussetzung dafür ist, dass dein Kind der Praxis bekannt und jünger als 12 Jahre ist – mit Ausnahme von Kindern, die eine Behinderung haben.
Kinderkrankengeld einfach berechnen
Mit unserem praktischen Kinderkrankengeld-Rechner kannst du schnell und einfach die Höhe des Kinderkrankengelds berechnen, das dir zusteht.
So funktioniert’s:
- Eingabe des Nettoarbeitsentgelts: Trage in das erste Feld dein durchschnittliches monatliches Nettoarbeitsentgelt ein. Das ist die Grundlage für die Berechnung.
- Einmalzahlungen berücksichtigen: Wenn du in den letzten 12 Monaten Einmalzahlungen wie Urlaubs- oder Weihnachtsgeld erhalten hast, setzt du einen Haken bei der entsprechenden Checkbox. Das erhöht das Kinderkrankengeld auf 100 % des ausgefallenen Nettoarbeitsentgelts (statt 90 %).
- Anzahl der Kinderkrankentage: Gib ein, wie viele unbezahlte Kinderkrankentage du in Anspruch genommen hast bzw. nehmen musst.
- Berechnung starten: Klicke auf „Berechnen“, um das Ergebnis zu sehen.
Was zeigt das Ergebnis?
- Brutto-Kinderkrankengeld pro Tag: Das ungefähre Kinderkrankengeld vor Abzügen.
- Sozialversicherungsabzüge: Renten-, Arbeitslosen- und Pflegeversicherungsbeiträge, die abgezogen werden.
- Netto-Kinderkrankengeld pro Tag: Das tatsächliche Geld, das du pro Tag erhältst.
Kinderkrankengeld‑Rechner
Hinweis zum Kinderkrankengeld-Rechner: Wir verwenden die von dir eingegebenen Daten gemäß DSGVO. Der Rechner dient lediglich als Orientierungshilfe. Die exakte Höhe des dir zustehenden Kinderkrankengelds sowie zusätzliche Informationen erfährst du bei deiner Krankenkasse.
Weitere Antworten zu häufig gestellten Fragen zum Kinderkrankengeld
Ist das Kinderkrankengeld steuerpflichtig?
Nein, das Kinderkrankengeld ist nicht direkt steuerpflichtig – es fällt keine Lohnsteuer an. Allerdings fällt es unter den sogenannten Progressionsvorbehalt. Das heißt, dass es bei der Berechnung des Steuersatzes für dein zu versteuerndes Einkommen berücksichtigt wird. Dadurch kann sich dein persönlicher Steuersatz erhöhen, was Auswirkungen auf andere steuerpflichtige Einkünfte haben kann.
Wann erfolgt die Auszahlung des Kinderkrankengelds?
Du erhältst die Auszahlung des Kinderkrankengelds rückwirkend. Die Zahlung erfolgt, sobald die Krankenkasse alle erforderlichen Informationen von deinem Arbeitgeber erhalten hat. Das umfasst die Bestätigung der ausgefallenen Arbeitstage und des entsprechenden Nettoarbeitsentgelts. Das dauert üblicherweise einige Tage bis wenige Wochen.
Gilt Kinderkrankengeld auch bei stationärer Behandlung?
Ja. Bei stationärem Aufenthalt und notwendiger Elternbetreuung besteht Anspruch so lange, wie der Aufenthalt andauert – ohne tägliche Obergrenze.
Kann ich das Geld beantragen, auch wenn ich im Homeoffice arbeite?
Ja. Wenn die Kinder Betreuung benötigen, kann auch in diesem Fall Kinderkrankengeld beantragt werden.
Sind auch halbe Kinderkrankentage möglich?
Auch halbe Kinderkrankentage sind möglich – etwa wenn du morgens die Arbeit bereits angetreten hast und später aufgrund Krankheit deines Kindes unterbrechen musst. Wichtig ist, dass der Antrag am entsprechenden Tag eingeht und du als Arbeitnehmer für den Rest des Tages unentgeltlich freigestellt bist.
Kann ich Tage flexibel zwischen Eltern tauschen?
Es gibt keine automatische und keinen gesetzlichen Anspruch auf eine Übertragung, aber ein Tausch ist möglich – sofern der Arbeitgeber des Elternteils, das seine Kinderkrankentage bereits vollständig genutzt hat, zustimmt. Damit eine Übertragung möglich ist, müssen beide Elternteile gesetzlich krankenversichert sein und damit den Anspruch auf Kinderkrankengeld haben.
Muss der Arbeitgeber zuerst Überstunden abbauen lassen?
Nein. Arbeitgeber dürfen nicht verlangen, dass Überstunden oder Resturlaub zuerst abgebaut werden.
Mein Partner ist in Kurzarbeit/elterngeldbeziehend – läuft das trotzdem?
Kurzarbeit: Eltern in Kurzarbeit können Kinderkrankengeld beantragen – allerdings nicht gleichzeitig mit Kurzarbeitergeld.
Elterngeld: Kinderkrankengeld bei Teilzeitarbeit wirkt sich nicht auf das Elterngeld aus.
Was gilt bei einem Minijob?
Minijobber sind in der Regel nicht krankenversicherungspflichtig – sie bekommen keine Kinderkrankengeldzahlung, haben aber Anspruch auf unbezahlte Freistellung.
Quellen
bundesgesundheitsministerium.de | kbv.de