An heißen Sommertagen klettert das Thermometer in so manchen Innenräumen auf eine unangenehme Temperatur. Dem Unterricht folgen, sich konzentrieren und lernen fällt da schwer. Viele Schülerinnen und Schüler wünschen sich Hitzefrei, um ihren Kopf abzukühlen. Doch ab wann gibt es Hitzefrei an der Schule? Wie viel Grad muss es haben – und gibt es in Deutschland überhaupt ein Recht auf Hitzefrei? Wir haben alle Infos dazu.

Ab wie viel Grad gibt es an Schulen Hitzefrei?

Das ist deutschlandweit nicht einheitlich geregelt und variiert auch innerhalb der Bundesländer. Manche Länder haben grobe Vorgaben oder Empfehlungen festgesetzt, an die sich die Schulen halten sollen. Diese bieten allerdings einigen Spielraum. So kann eine Schule in einem Bundesland, das keine Temperaturobergrenze vorgegeben hat, selbst eine setzen. Es wird danach entschieden, welche Temperaturen für Schülerinnen und Schüler noch zumutbar sind. Oftmals gibt es Hitzefrei, bzw. verkürzte Unterrichtsstunden oder früher Schulschluss, wenn die Außentemperatur am Vormittag bereits 25 °C im Schatten beträgt oder die Raumtemperatur in den Schulen 25 °C übersteigt.

Hitzefrei-Regelung nach Bundesländern

Jedes Bundesland hat seine eigenen Regelungen, wann Schülerinnen und Schüler den Unterricht bei großer Hitze vorzeitig verlassen dürfen. Generell entscheidet der bzw. die jeweilige Schulleiter:in aber selbst, ob es Hitzefrei gibt. Denn dafür muss geklärt werden, ob und wie die Kinder bei vorzeitigem Unterrichtsschluss betreut werden und einfach nach Hause gehen können. Verkürzte Unterrichtsstunden, bei denen die reguläre Unterrichtszeit von 45 Minuten auf 30 Minuten verkürzt wird, sind beliebter, als der vorzeitige Unterrichtsschluss. Auf diese Weise erhalten die Schülerinnen und Schüler zumindest in komprimierter Form die Lerninhalte aller Fächer. Wir haben die unterschiedlichen Regelungen der Bundesländer in einer Tabelle zusammengefasst.

Tabelle: Hitzefrei in den Bundesländern

Temperatur für HitzefreiUnterrichtsende
Baden-WürttembergAußentemperatur um 11 Uhr mind. 25 °CFrühestens nach der 4. Stunde vom allgemeinen Unterrichtsbeginn berechnetKein Hitzefrei für berufliche Schulen und gymnasiale Oberstufe
Bayernkeine gesetzliche Regelungkeine gesetzliche Regelung, Schulleitung entscheidet verkürzte Unterrichtsstunden möglich
Berlinkeine gesetzliche RegelungVerkürzte Unterrichtsstunden bei großer Hitze; sind diese nicht möglich, kann Unterricht ausfallenKein Hitzefrei für die Oberstufe
BrandenburgAußentemperatur um 10 Uhr 25 °C im Schatten oder Innentemperatur um 11 Uhr 25 °C (Raumlufttemperatur an einem repräsentativen Ort innerhalb des Gebäudes gemessen)Ab 12 UhrKein Hitzefrei für den Sekundarbereich II sowie Schüler:innen des Zweiten Bildungsweges und der Fachschulen
BremenInnentemperatur mind. 25 °CFür Vorklassen und Jahrgangsstufen 1- 4 in der Schulstunde, in deren Verlauf im Schulgebäude mind. 25 °C gemessen wurdenFür die Jahrgangsstufen 5 – 10 in der darauffolgenden Unterrichtsstunde
HamburgAußentemperatur 27 °C im Schatten, Temperaturen in Schulräumen für Schüler:innen nicht mehr zumutbarFrühestens um 11:30 Unterrichtsende für Jahrgangsstufen 1 – 9
HessenHohe Temperaturen im Schulgebäude – nicht genauer definiertVerkürzung der UnterrichtsstundenUnterrichtsschluss nach fünfter Schulstunde Zuvor wird geprüft, ob der Unterricht an anderen Lernorten stattfinden kann.
Mecklenburg-VorpommernNicht genauer definiert; wenn Temperatur in Schulräumen für Schüler:innen nicht mehr zumutbar istVerkürzung einzelner UnterrichtsstundenUnterrichtsende frühestens nach dritter UnterrichtsstundeKein Hitzefrei für den Sekundarbereich II
NiedersachsenNicht genauer definiert; wenn der Unterricht durch hohe Temperaturen stark beeinträchtigt istVorzeitige Beendigung des Unterrichts möglichKein Hitzefrei für den Sekundarbereich II
Nordrhein-WestfalenRaumtemperatur über 27 °C, bei weniger als 25 °C kein HitzefreiVorzeitige Beendigung des UnterrichtsmöglichKein Hitzefrei für den Sekundarbereich II
Rheinland-Pfalzkeine gesetzliche RegelungVerkürzung aller Unterrichtsstunden möglichKein Hitzefrei für den Sekundarbereich II
Saarlandkeine gesetzliche Regelungkeine gesetzliche Regelung, Schulleitung entscheidet
Sachsenkeine gesetzliche Regelungkeine gesetzliche Regelung, Schulleitung entscheidetverkürzte Unterrichtsstunden oder längere Pausen möglich
Sachsen-AnhaltInnentemperatur um 11 Uhr 26 °C oder mehr (Raumlufttemperatur in einem repräsentativen Unterrichtsraum innerhalb des Gebäudes gemessen)Beendigung des Unterrichts nach 4. (bei sehr hohen Temperaturen und großer Luftfeuchtigkeit) oder  5. Unterrichtstunde für Schuljahrgänge 1 – 10Verkürzung der Unterrichtsstunden möglich, in Ausnahmefällen auch für Schuljahrgänge 11 und 12
Schleswig-Holsteinkeine gesetzliche Regelungkeine gesetzliche Regelung; Unterricht darf bei besonderen Witterungsverhältnissen ausfallen
Thüringenkeine gesetzliche RegelungVerkürzte Unterrichtsstunden möglich
Verkürzte Unterrichtsstunden: 30 Minuten statt 45 Minuten.

Schüler und Schülerinnen der Sekundärstufe II sind in der Regel vom Hitzefrei ausgeschlossen. Das gilt natürlich nur so lange, wie die Hitze keine gesundheitlichen Probleme wie etwa einen Hitzekollaps auslöst. Schüler:innen, die gesundheitlich gefährdet sind, werden daher ebenfalls früher vom Unterricht entlassen.

Warum gab es früher öfter Hitzefrei an Schulen?

Man möchte meinen, dass es durch neue Hitzerekorde und den Klimawandel als allgegenwärtiges Thema auch an deutschen Schulen öfter Hitzefrei geben müsste. Doch aufgrund der Tatsache, dass zahlreiche Schulgebäude heutzutage mit Klimaanlagen ausgestattet sind und Schulen bei Kindern in Halb- und Ganztagesbetreuung die Aufsicht gewährleisten müssen, hat sich schon vor vielen Jahren die klassische Hitzefrei-Marke von 27 °C oder 30 °C im Schatten verabschiedet. Heute entscheidet jede Schulleitung individuell, ob die Hitze den Schüler:innen und ihren ohnehin rauchenden Oberstübchen zuzumuten ist. Werden Unterrichtsstunden gekürzt oder fallen aus, muss auch gewährleistet sein, dass Kinder sicher nach Hause kommen. Spontan die Abfahrtszeiten der Schulbusse für einen Tag zu ändern ist organisatorisch kaum zu bewältigen.

Wann gibt es an den Schulen deiner Kids Hitzefrei? Hinterlasse uns gerne einen Kommentar dazu!

Quellen

GEW-BW.de | Bayerisches Staatsministerium für Unterricht und Kultus | Berlin.de | mbjs.brandenburg.de | Freie Hansestadt Bremen | Landesrecht Hamburg | Bürgerservice Hessenrecht | Bildungsserver Mecklenburg-Vorpommern | Bildungsportal Niedersachsen | Bildungsportal NRW | Die Bürgerbeauftragte des Landes Rheinland-Pfalz | SOL.de | Sachsen.de | Landesrecht Sachsen-Anhalt | Schulrecht für Schleswig-Holstein | Thüringer Ministerium für Bildung – Facebook |

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Über den Autor

Julia May

Hi! Ich bin Julia und seit 2018 Mama eines aufgeweckten Jungen, der meine Welt manchmal ganz schön auf den Kopf stellt. 2022 gesellte sich mein zweites Söhnchen hinzu und gemeinsam erleben wir den trubeligen Alltag einer vierköpfigen Familie. Meine Erfahrungen teile ich mit dir in zahlreichen Artikeln rund um Kindererziehung, Schwangerschaft und Gesundheit und gebe bewährte und hilfreiche Tipps, die deinen Familienalltag erleichtern.

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