An heißen Sommertagen klettert das Thermometer in so manchen Innenräumen auf eine unangenehme Temperatur. Dem Unterricht folgen, sich konzentrieren und lernen fällt da schwer. Viele Schülerinnen und Schüler wünschen sich Hitzefrei, um ihren Kopf abzukühlen. Doch ab wann gibt es Hitzefrei an der Schule? Wie viel Grad muss es haben – und gibt es in Deutschland überhaupt ein Recht auf Hitzefrei? Wir haben alle Infos dazu.
Inhalt
Ab wie viel Grad gibt es an Schulen Hitzefrei?
Das ist deutschlandweit nicht einheitlich geregelt und variiert auch innerhalb der Bundesländer. Manche Länder haben grobe Vorgaben oder Empfehlungen festgesetzt, an die sich die Schulen halten sollen. Diese bieten allerdings einigen Spielraum. So kann eine Schule in einem Bundesland, das keine Temperaturobergrenze vorgegeben hat, selbst eine setzen. Es wird danach entschieden, welche Temperaturen für Schülerinnen und Schüler noch zumutbar sind. Oftmals gibt es Hitzefrei, bzw. verkürzte Unterrichtsstunden oder früher Schulschluss, wenn die Außentemperatur am Vormittag bereits 25 °C im Schatten beträgt oder die Raumtemperatur in den Schulen 25 °C übersteigt.
Hitzefrei-Regelung nach Bundesländern
Jedes Bundesland hat seine eigenen Regelungen, wann Schülerinnen und Schüler den Unterricht bei großer Hitze vorzeitig verlassen dürfen. Generell entscheidet der bzw. die jeweilige Schulleiter:in aber selbst, ob es Hitzefrei gibt. Denn dafür muss geklärt werden, ob und wie die Kinder bei vorzeitigem Unterrichtsschluss betreut werden und einfach nach Hause gehen können. Verkürzte Unterrichtsstunden, bei denen die reguläre Unterrichtszeit von 45 Minuten auf 30 Minuten verkürzt wird, sind beliebter, als der vorzeitige Unterrichtsschluss. Auf diese Weise erhalten die Schülerinnen und Schüler zumindest in komprimierter Form die Lerninhalte aller Fächer. Wir haben die unterschiedlichen Regelungen der Bundesländer in einer Tabelle zusammengefasst.
Tabelle: Hitzefrei in den Bundesländern
Temperatur für Hitzefrei | Unterrichtsende | |
---|---|---|
Baden-Württemberg | Außentemperatur um 11 Uhr mind. 25 °C | Frühestens nach der 4. Stunde vom allgemeinen Unterrichtsbeginn berechnetKein Hitzefrei für berufliche Schulen und gymnasiale Oberstufe |
Bayern | keine gesetzliche Regelung | keine gesetzliche Regelung, Schulleitung entscheidet verkürzte Unterrichtsstunden möglich |
Berlin | keine gesetzliche Regelung | Verkürzte Unterrichtsstunden bei großer Hitze; sind diese nicht möglich, kann Unterricht ausfallenKein Hitzefrei für die Oberstufe |
Brandenburg | Außentemperatur um 10 Uhr 25 °C im Schatten oder Innentemperatur um 11 Uhr 25 °C (Raumlufttemperatur an einem repräsentativen Ort innerhalb des Gebäudes gemessen) | Ab 12 UhrKein Hitzefrei für den Sekundarbereich II sowie Schüler:innen des Zweiten Bildungsweges und der Fachschulen |
Bremen | Innentemperatur mind. 25 °C | Für Vorklassen und Jahrgangsstufen 1- 4 in der Schulstunde, in deren Verlauf im Schulgebäude mind. 25 °C gemessen wurdenFür die Jahrgangsstufen 5 – 10 in der darauffolgenden Unterrichtsstunde |
Hamburg | Außentemperatur 27 °C im Schatten, Temperaturen in Schulräumen für Schüler:innen nicht mehr zumutbar | Frühestens um 11:30 Unterrichtsende für Jahrgangsstufen 1 – 9 |
Hessen | Hohe Temperaturen im Schulgebäude – nicht genauer definiert | Verkürzung der UnterrichtsstundenUnterrichtsschluss nach fünfter Schulstunde Zuvor wird geprüft, ob der Unterricht an anderen Lernorten stattfinden kann. |
Mecklenburg-Vorpommern | Nicht genauer definiert; wenn Temperatur in Schulräumen für Schüler:innen nicht mehr zumutbar ist | Verkürzung einzelner UnterrichtsstundenUnterrichtsende frühestens nach dritter UnterrichtsstundeKein Hitzefrei für den Sekundarbereich II |
Niedersachsen | Nicht genauer definiert; wenn der Unterricht durch hohe Temperaturen stark beeinträchtigt ist | Vorzeitige Beendigung des Unterrichts möglichKein Hitzefrei für den Sekundarbereich II |
Nordrhein-Westfalen | Raumtemperatur über 27 °C, bei weniger als 25 °C kein Hitzefrei | Vorzeitige Beendigung des UnterrichtsmöglichKein Hitzefrei für den Sekundarbereich II |
Rheinland-Pfalz | keine gesetzliche Regelung | Verkürzung aller Unterrichtsstunden möglichKein Hitzefrei für den Sekundarbereich II |
Saarland | keine gesetzliche Regelung | keine gesetzliche Regelung, Schulleitung entscheidet |
Sachsen | keine gesetzliche Regelung | keine gesetzliche Regelung, Schulleitung entscheidetverkürzte Unterrichtsstunden oder längere Pausen möglich |
Sachsen-Anhalt | Innentemperatur um 11 Uhr 26 °C oder mehr (Raumlufttemperatur in einem repräsentativen Unterrichtsraum innerhalb des Gebäudes gemessen) | Beendigung des Unterrichts nach 4. (bei sehr hohen Temperaturen und großer Luftfeuchtigkeit) oder 5. Unterrichtstunde für Schuljahrgänge 1 – 10Verkürzung der Unterrichtsstunden möglich, in Ausnahmefällen auch für Schuljahrgänge 11 und 12 |
Schleswig-Holstein | keine gesetzliche Regelung | keine gesetzliche Regelung; Unterricht darf bei besonderen Witterungsverhältnissen ausfallen |
Thüringen | keine gesetzliche Regelung | Verkürzte Unterrichtsstunden möglich |
Schüler und Schülerinnen der Sekundärstufe II sind in der Regel vom Hitzefrei ausgeschlossen. Das gilt natürlich nur so lange, wie die Hitze keine gesundheitlichen Probleme wie etwa einen Hitzekollaps auslöst. Schüler:innen, die gesundheitlich gefährdet sind, werden daher ebenfalls früher vom Unterricht entlassen.
Warum gab es früher öfter Hitzefrei an Schulen?
Man möchte meinen, dass es durch neue Hitzerekorde und den Klimawandel als allgegenwärtiges Thema auch an deutschen Schulen öfter Hitzefrei geben müsste. Doch aufgrund der Tatsache, dass zahlreiche Schulgebäude heutzutage mit Klimaanlagen ausgestattet sind und Schulen bei Kindern in Halb- und Ganztagesbetreuung die Aufsicht gewährleisten müssen, hat sich schon vor vielen Jahren die klassische Hitzefrei-Marke von 27 °C oder 30 °C im Schatten verabschiedet. Heute entscheidet jede Schulleitung individuell, ob die Hitze den Schüler:innen und ihren ohnehin rauchenden Oberstübchen zuzumuten ist. Werden Unterrichtsstunden gekürzt oder fallen aus, muss auch gewährleistet sein, dass Kinder sicher nach Hause kommen. Spontan die Abfahrtszeiten der Schulbusse für einen Tag zu ändern ist organisatorisch kaum zu bewältigen.
Wann gibt es an den Schulen deiner Kids Hitzefrei? Hinterlasse uns gerne einen Kommentar dazu!
Quellen
GEW-BW.de | Bayerisches Staatsministerium für Unterricht und Kultus | Berlin.de | mbjs.brandenburg.de | Freie Hansestadt Bremen | Landesrecht Hamburg | Bürgerservice Hessenrecht | Bildungsserver Mecklenburg-Vorpommern | Bildungsportal Niedersachsen | Bildungsportal NRW | Die Bürgerbeauftragte des Landes Rheinland-Pfalz | SOL.de | Sachsen.de | Landesrecht Sachsen-Anhalt | Schulrecht für Schleswig-Holstein | Thüringer Ministerium für Bildung – Facebook |